Altautoverwertung: Einige EU-Staaten erreichen Mindestverwertungsquoten noch nicht

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Die durch die europäische Altfahrzeugrichtlinie vorgegebenen Recycling- und Verwertungsquoten wurden in den letzten Jahren von nahezu allen EU-Mitgliedstaaten erfüllt. Von den ab 1. Januar 2015 geltenden neuen Zielwerten ist eine Reihe von Ländern gemäß den jüngsten für das Jahr 2013 gemeldeten Zahlen aber noch weit entfernt. Statt eines Fortschritts dokumentiert das Anfang September von der Europäischen Statistikbehörde veröffentlichte Datenpaket in einigen Ländern zuletzt sogar wieder rückläufige Recycling- und Verwertungsquoten. Sechs von 28 EU-Mitgliedstaaten haben noch keine aktuellen Zahlen an Eurostat geliefert.

Laut der Richtlinie müssen in den EU-Mitgliedstaaten seit dem Jahr 2006 bei allen Altfahrzeugen mindestens 80 Prozent des durchschnittlichen Fahrzeuggewichts recycelt oder wiederverwendet werden. Ferner müssen 85 Prozent verwertet oder wiederverwendet werden. Zum 1. Januar 2015 sind diese Zielvorgaben auf 85 Prozent (Recycling + Wiederverwendung) bzw. 95 Prozent (Verwertung + Wiederverwendung) gestiegen.

Den vollständigen Artikel inklusive einer detaillierten Übersicht der Verwertungsquoten in den einzelnen EU-Staaten lesen Sie in Ausgabe 38/2015 von EUWID Recycling und Entsorgung. Abonnenten unserer Print- und Online-Angebote können den Artikel bereits jetzt kostenlos hier abrufen:

Kaum Fortschritte bei der Altautoverwertung in der EU

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