Kartellstrafe in Millionenhöhe für Saubermacher

Saubermacher muss wegen der Teilnahme am Kartell in der österreichischen Entsorgungswirtschaft eine Strafzahlung in Millionenhöhe leisten. Die Bundeswettbewerbsbehörde hat die Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 7,085 Mio € beantragt. Saubermacher profitiert jedoch vom Status als Kronzeuge. Andernfalls wäre die Strafzahlung noch höher ausgefallen. Saubermacher hat die Strafe bereits akzeptiert.

Nach Ansicht der Wettbewerbshüter hat Saubermacher an „kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Austausch von wettbewerbssensiblen Informationen“ teilgenommen. Das Unternehmen war dabei Teil des österreichweiten Kartells in der Entsorgungswirtschaft gewesen, das mindestens von Juli 2002 bis März 2021 bestanden haben soll.

Die Ermittlungen hierzu laufen bereits seit dreieinhalb Jahren. So wurden im März 2021 erste umfangreiche Untersuchungen bei verschiedenen Entsorgungsunternehmen durchgeführt. Anfang dieses Jahres erklärte die Bundeswettbewerbsbehörde dann, dass die FCC Austria als am Kartell beteiligtes Unternehmen aufgrund der Kronzeugenregelung straffrei ausgeht.

Auch Saubermacher gilt als Kronzeuge. Das Unternehmen habe nach den Hausdurchsuchungen bei der Aufklärung des Sachverhalts kooperiert und in diesem Zusammenhang ein umfassendes Anerkenntnis für das Verfahren vor dem Kartellgericht abgegeben, erklärt die Kartellbehörde. Aufgrund dieser Kooperation habe man eine geminderte Geldbuße beantragt.

Saubermacher spricht von 80 Einzelfällen

„Nach dem Feststellungsantrag gegen den ersten Kronzeugen im Februar dieses Jahres ist dies nun der erste Geldbußenantrag gegen ein Unternehmen in diesem Verfahrenskomplex“, erklärt Natalie Harsdorf, Generaldirektorin der Bundeswettbewerbsbehörde. Die Behörde arbeite die sichergestellten Beweise sukzessiv auf, um die weiteren Verfahren zügig an das Kartellgericht zu bringen.

Saubermacher hat nach eigenen Angaben im untersuchten Zeitraum österreichweit insgesamt rund eine Million Aufträge abgearbeitet. Die Wettbewerbsbehörde habe dabei gemeinsam mit Saubermacher aus diesen 20 Jahren rund 80 Einzelfälle identifiziert, die sowohl kartellrechtlich als auch nach dem „Werte- und Ethiksystem“ von Saubermacher nicht akzeptabel seien, erklärt das Unternehmen.

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