Italien verschiebt Steuer auf Kunststoffe erneut

Italien hat die seit längerem angekündigte „Plastic tax“ abermals verschoben. Sie soll nun am 1. Juli 2024 kommen. Das geht aus dem Haushaltsentwurf des italienischen Ministerrates für das Jahr 2024 hervor. Die Steuer wurde somit nun zum sechsten Mal nach hinten verschoben. Ursprünglich hätte die Plastiksteuer im Juli 2020 in Kraft treten sollen.

Die Abgabe wurde im Gesetz 160 am 27. Dezember 2019 beschlossen (Art. 634 – 658). Sie betrifft Einwegverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen, auch Vorrichtungen aus Kunststoffen, die zum Verschluss, Vermarktung und Präsentation von Einwegartikeln genutzt werden. Halbfertige Produkte wie Preforms sind ebenfalls von der Steuer betroffen. Ausgenommen sind Verpackungen aus kompostierbaren Kunststoffen und Verpackungen für medizinische Artikel. Zusätzlich entfällt die Steuer auch nicht auf Kunststoffmaterial, welches aus Recyclingprozessen stammt. Die Höhe der Steuer beträgt 0,45 €/kg.

Eine weitere Ausnahmeregelung gibt es, wenn die zu entrichtende Steuer 25 € oder weniger beträgt.              

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