Hersteller: WEEE-Novelle EU-weit einheitlich anwenden

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Nach Ansicht der Elektrogeräte-Hersteller sollte die novellierte EU-Altgeräterichtlinie (WEEE-Richtlinie) in der EU möglichst einheitlich umgesetzt werden. Definitionen zum Anwendungsbereich und dessen Ausnahmen sollten möchlichst harmonisiert werden, heißt es in einem aktuellen Positionspapier des Verbandes der europäischen Maschinenbau-, Elektro- und metallverarbeitenden Industrie (Orgalime).

Eine uneinheitliche Umsetzung der Vorgaben auf Ebene der einzelnen Staaten führe zu unnötigen bürokratischen Kosten und verzerre den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt, so Orgalime weiter. Darüber hinaus plädiert der Verband an die Regierungen der Mitgliedstaaten, die in der WEEE-Richtlinie ab 2018 vorgesehene Reduzierung der Gerätekategorien von derzeit zehn auf sechs vorerst nicht in nationales Recht zu übertragen. Zunächst sollte die für das Jahr 2015 angekündigte Überprüfung dieser Änderung und ihrer Auswirkungen durch die EU-Kommission abgewartet werden.

Um die höheren Sammelziele in der WEEE-Novelle zu erreichen, erneuert Orgalime seine Forderung, dass künftig alle im E-Schrottbereich tätigen Akteure die von ihnen gesammelten und behandelten Altgeräte verpflichtend melden müssen. Damit könnten nicht nur Datenlücken geschlossen, sondern auch eine ordnungsgemäße Behandlung aller Altgeräte sichergestellt werden.

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