In der Schweiz fallen künftig mehr Gerätearten unter die gesetzlichen Vorgaben zur Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten. Eine entsprechende Ausweitung des Geltungsbereichs der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) hat der Schweizer ...
Geltungsbereich der Schweizer E-Schrottverordnung wird erweitert
Finanzierungssystem der VREG wird vorerst nicht geändert
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -