Die französische Regierung hat einen neuen Erlass verabschiedet, der festlegen soll, welche Obst- und Gemüsesorten weiterhin in Kunststoffverpackungen verkauft werden dürfen. Er ist am 21. Juni im Amtsblatt der Französischen Republik erschienen und am 1. Juli 2023 in Kraft getreten. Um den Abbau von Verpackungsbeständen zu ermöglichen, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2023. Danach ist es für viele Arten von frischem Obst und Gemüse nicht mehr zulässig, sie in Kunststoff abgepackt zum Verkauf anzubieten.
Der französische Verband der Kunststoff- und Verbundstoffindustrie Plastalliance ist nach eigener Aussage „bestürzt“, über diesen neuen Erlass, der mitten in der Obst- und Gemüsesaison komme. Ebenso wie Elipso, die Interessenvertretung der Kunststoffverpackungsindustrie Elipso, will der Verband rechtliche Schritte gegen die Vorschriften prüfen....