FEAD und Recycling Europe fordern einheitlichen Vollzug des EU-Abfallverbringungsrechts

Der Dachverband Recycling Europe und die Europäische Föderation der Entsorgungswirtschaft (FEAD) begrüßen die Klarstellungen der EU-Kommission für die Ausfuhr von Kunststoffabfällen in Drittländer. Gleichzeitig unterstreichen sie die Wichtigkeit einer einheitlichen Auslegung und Anwendung neuer EU-Vorschriften in allen Mitgliedstaaten.

„Echte gleiche Wettbewerbsbedingungen sind von grundlegender Bedeutung, um die Einhaltung der Vorschriften und das effektive Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten“, sagte Paolo Campanella, der Generalsekretär von FEAD. Unterschiedliche Auslegungs- und Vollzugspraktiken, die zu Unsicherheit und Wettbewerbsverzerrungen führten, seien für die Entsorgungswirtschaft nicht tragbar.

Hintergrund ist der Anwendungsbeginn der überarbeiteten EU-Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA) am 21. Mai. Seitdem müssen alle Exporte von Altkunststoffen aus der EU in Länder außerhalb der Union vorab notifiziert und genehmigt werden. Unternehmen aus dem Kunststoffrecyclingsektor und der belgische Recycler- und Entsorgerverband Denuo, der FEAD und Recycling Europe angehört, hatten berichtet, dass diese Regelung nicht in allen Mitgliedstaaten korrekt angewendet worden sei. Manche nationalen Behörden hätten zunächst einen flexibleren Ansatz verfolgt, während die meisten EU-Länder eine strikte Einhaltung des Verfahrens mit der ausdrücklichen Zustimmung des Bestimmungslands gefordert hätten.

FEAD und Recycling Europe hatten deshalb die Kommission um eine Klärung der Vorschriften gebeten. Die EU-Behörde richtete Erläuterungen an die Mitgliedstaaten, in denen sie unter anderem darauf hinwies, dass nur für OECD-Staaten eine stillschweigende Zustimmung zu Altkunststofflieferungen aus der EU möglich ist.

Gefahr von Rechtsuntersicherheit und Wettbewerbsverzerrungen

Auch aus Sicht von Recycling Europe ist jetzt eine konsistente harmonisierte Anwendung des EU-Rechts in allen Mitgliedstaaten wichtig. „Unternehmen, die in unterschiedlichen Teilen der EU arbeiten, sollten den selben Anforderungen, Fristen und Vollzugspraktiken unterliegen. Unterschiedliche Auslegungen führen zu Rechtsuntersicherheit für Betriebe, erschweren die Geschäftsplanung und bergen das Risiko von Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt“, so der Dachverband gegenüber EUWID.

Recycling Europe wies darauf hin, dass die Situation in der Recycling- und Entsorgungswirtschaft erhebliche Besorgnis hinsichtlich der Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU ausgelöst habe. Der Verband begrüßte deshalb die Bemühungen der Kommission, die Anwendung der Verordnung zu präzisieren. Es sei essenziell, dass alle Mitgliedstaaten dieselbe Auslegung anwenden, damit für alle gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen.

Weiterhin „Herausforderungen“ bei Diwass

Ein wichtiges Element der überarbeiten VVA ist die verpflichtende Digitalisierung der Verwaltungsverfahren rund um die grenzüberschreitende Abfallverbringung. Der Dokumenten- und Informationsaustausch sowohl für notifizierungspflichtige als auch nicht notifizierungspflichtige Lieferungen soll seit dem 21. Mai über das neue geschaffene Diwass-System der EU erfolgen.

Recycling Europe unterstützt die Digitalisierung der Verfahren für Abfallverbringungen, weil sie das Potenzial habe, Rückverfolgbarkeit, Transparenz und Effizienz zu verbessern. Doch die Mitglieder des Verbands berichten nach dessen Angaben von erheblichen praktischen Schwierigkeiten. Für viele Unternehmen und zuständige Behörden erweise sich der Übergang zu dem neuen System als „echte Herausforderung“, so Recycling Europe.

Dem Verband zufolge gab es bei Unternehmen technische Schwierigkeiten sowie Unsicherheiten in Bezug auf bestimmte Verfahrensanforderungen, und es fehlten praktische Leitlinien dafür, wie das System im Tagesgeschäft funktionieren soll. Es gebe auch Besorgnis über den mit dem Übergang verbundenen Verwaltungsaufwand, insbesondere für Unternehmen, die in mehreren Mitgliedstaaten aktiv seien, und für kleinere Betriebe mit begrenzteren Ressourcen. Einige Mitglieder hätten berichtet, dass die Herausforderungen bei der Umsetzung bereits zu Verzögerungen bei Notifizierungsverfahren und Transportabläufen führen könnten, teilt der Verband mit.

Um diese Probleme zu lösen, bleibt aus Sicht von Recycling Europe eine enge Zusammenarbeit zwischen der Kommission, den nationalen Behörden und Branchenakteuren unerlässlich: „Diwass muss zu einem praxisgerechten und wirksamen Instrument werden, das die Einhaltung der Vorschriften erleichtert, anstatt unnötige Hindernisse für legitime Recyclingaktivitäten zu errichten.“ Der Verband begrüßte ausdrücklich den Vorschlag der Kommission Ende März, bis zum Jahresende eine flexible Anwendung von Diwass bei nicht notifizierungspflichtigen Verbringungen zu ermöglichen. Doch die genannten Bedenken blieben bestehen, so Recycling Europe. 

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -