
Der europäische Recyclingverband Euric hat zwei jüngste Initiativen der Europäischen Kommission zur Vereinfachung des grenzüberschreitenden Abfallverbringungsrechts grundsätzlich begrüßt. Gleichzeitig wies der Verband jedoch auf technische und andere Herausforderungen hin, die noch zu bewältigen seien, um die „knappe Frist“ für die Einführung der neuen digitalen Abfallverbringungsplattform der EU einhalten zu können.
Anfang Juli hat die Kommission eine Durchführungsverordnung verabschiedet, mit der die Regeln für das künftige digitale Abfallverbringungssystem (Diwass) festgelegt werden. Das System soll eine zentrale Rolle bei der im Rahmen der Novelle der Abfallverbringungsverordnung vorgesehenen Digitalisierung spielen und ab Mai 2026 papierbasierte Dokumente bei innergemeinschaftlichen Abfallverbringungen ersetzen.
Ebenfalls in der ersten Juliwoche leitete die Kommission eine öffentliche Konsultation zur Aufnahme neuer Abfallarten in die sogenannte „Grüne Liste“ nicht gefährlicher Abfälle ein. Diese Listung würde es ermöglichen, bestimmte Abfälle und Abfallgemische künftig lediglich mit einem Anhang-VII-Dokument zu begleiten – ohne vollständiges Notifizierungsverfahren. Im Rahmen der bis Ende Oktober laufenden Konsultation können Interessierte unter anderem Rückmeldungen zur Einstufung von nicht gefährlichem Elektroschrott und Textilgemischen sowie zu geeigneten Grenzwerten für Verunreinigungen bei sauberem Metallschrott geben.
In einer aktuellen Stellungnahme begrüßt Euric beide Vorhaben ausdrücklich. Digitalisierung und eine ausgeweitete Grüne Liste würden dazu beitragen, Verfahren zu vereinfachen und einen EU-weiten Markt für Sekundärrohstoffe zu stärken, so der europäische Dachverband. Angesichts des engen Zeitplans für die Diwass-Umsetzung benannte Euric allerdings drei zentrale offene Punkte. Die Recyclingwirtschaft brauche frühzeitige Klarheit über die Systemarchitektur – etwa, ob eine zentrale EU-Plattform oder mehrere nationale Systeme zum Einsatz kommen. Zudem fordert der Verband „rechtzeitigen Zugang zu Testumgebungen“ sowie „klare Notfallverfahren für technische Störungen“, insbesondere bei der Arbeit mit Anhang-VII-Dokumenten, die für den Alltag der Branche essenziell seien.
Die geplante Harmonisierung der Grünen Liste bewertet Euric durchweg positiv. Die Auflistung von nicht gefährlichem Elektroschrott sei entscheidend, um diesen ab 2027 weiterhin ohne Notifizierung grenzüberschreitend transportieren zu können und so Skaleneffekte beim Recycling kritischer Materialien wie Kupfer, Stahl und Kunststoffe zu ermöglichen. Auch bei Textilien sei eine Anpassung erforderlich, um die Klassifizierungen besser an die betrieblichen Realitäten anzupassen und eine grenzüberschreitende Behandlung zu erleichtern.



