Euric fordert verbindliche Rezyklatgehalte als Ausgleich bei Exportbeschränkungen

Der europäische Recycling-Dachverband Euric ruft EU-Entscheidungsträger auf, verpflichtende Mindestwerte für den Rezyklatanteil neuer Produkte einzuführen, da die Vorschläge zum EU-Abfallverbringungsrecht auf eine „übermäßige Beschränkung“ des Exports von Abfällen zum Recycling in Länder außerhalb der Europäischen Union abzielten. Um den negativen Auswirkungen solcher Einschränkungen entgegenzutreten, sind aus Sicht Eurics Zielvorgaben für den Rezyklateinsatz notwendig.

Der Branchenverband unterstreicht, dass seine Mitglieder keine Einwände gegen Exportverbote für problematische Abfälle wie Mischkunststoffe in Länder außerhalb Europas haben. Doch Euric befürchtet, dass pauschale Beschränkungen die Nachfrage für hochwertige Rohstoffe aus dem Recycling wie Altpapier, Stahlschrott und Altmetalle unterdrücken werden.

"Wenn die Abgeordneten des Europäischen Parlaments sicherstellen wollen, dass Abfälle in Europa recycelt werden, müssen sie verbindliche Ziele für den Einsatz von Recyclingmaterial in der Herstellung von Zwischenprodukten wie Metallen, Papier und Kunststoffen festlegen", sagte Emmanuel Katrakis, der Generalsekretär von Euric. Die Einführung von Exportverboten werde dazu führen, dass sich hochwertige für das Recycling geeignete Materialien stattdessen auf Deponien anhäufen würden oder in die Verbrennung gingen, warnte er. „Wenn geeignete Marktbedingungen fehlen, werden umweltschädliche Primärrohstoffe gegenüber dem Recycling im Vorteil sein", so Katrakis.

Derzeit stammen lediglich etwa zwölf Prozent der Rohstoffe, die in der EU in Produktionsverfahren genutzt werden, aus dem Recycling. Die vorgeschlagenen Exportbeschränkungen würden diesen Anteil noch weiter verringern, warnt Euric. Verbindliche Zielvorgaben für den Einsatz von Recyclingmaterial könnten dagegen die Marktnachfrage in der EU stimulieren, die Importabhängigkeit der EU verringern und „auf diesem Weg eine echte europäische Kreislaufwirtschaft fördern, die drastische Mengen an CO2-Emissionen einspart“, so Euric.

Bislang gibt es im EU-Recht nur Mindestrezyklatgehalte für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff. Sie wurden vom Europäischen Parlament in die Einwegplastikrichtlinie (SUPD) eingebracht und fordern einen Mindestanteil an Recyclingmaterial von 25 Prozent ab 2025 und von 30 Prozent ab 2030.

Die Mitglieder des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments, die den Änderungsvorschlag zur EU-Verordnung über die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen (VVA) betreuen, trafen sich diese Woche, um ihre Arbeit an Kompromiss-Änderungsanträgen fortzusetzen. Die Abstimmung über die Vorschläge wird im Ausschuss frühestens im November und im Plenum des Parlaments frühestens im Dezember stattfinden. Die Vertreter der Mitgliedstaaten in der Umwelt-Arbeitsgruppe des Rats arbeiten parallel an der detaillierten Prüfung des Kommissionsvorschlags.

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