EU-Kommission genehmigt französische Beihilferegelung für chemisches Recycling

Die Europäische Kommission hat grünes Licht für eine mit 500 Mio € ausgestattete Beihilferegelung Frankreichs gegeben, mit der das chemische Recycling bestimmter Arten von Kunststoffabfällen gefördert werden soll. Bei den Abfällen handelt es sich zum Beispiel um Schalen, Folien, Flaschen, die für andere Produkte als Getränke bestimmt sind, sowie Textilmaterialien mit einem bestimmten Polyesteranteil, wie die Kommission am Montag mitteilte.

Ziel der Regelung sei die Förderung chemischer Recyclingtechnologien, mit denen gemischte bzw. verunreinigte Kunststoffabfälle wieder in Rohstoffe umgewandelt werden können, die gleichwertig mit Primärmaterial seien. „Die Regelung wird zum Ziel der EU beitragen, Produktions- und Verbrauchsprozesse im Rahmen einer umfassenderen Transformation der Industrie hin zur Klimaneutralität in einen Kreislauf einzubinden“, so die Mitteilung der Kommission.

Die Regelung, die Unternehmen jeder Größe und in allen Wirtschaftszweigen offensteht, sieht den Angaben zufolge Beihilfen in Form von Direktzuschüssen vor, die bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten erreichen können. Letztere entsprechen nach Angaben der EU-Kommission den Zusatzkosten, die beim Vergleich der Gesamtinvestitionskosten für das jeweilige chemische Recyclingprojekt mit „weniger umweltfreundlichen Vorhaben“ berechnet werden.

Für die Kommission war dies nach ihrer Aussage die erste staatliche Beihilferegelung, die sie nach Abschnitt 4.4. ihrer Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (KUEBLL) aus dem Jahr 2022 bewertet hat. Dieser Abschnitt bezieht sich auf Beihilfen für Ressourceneffizienz und zur Unterstützung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft.

Bei ihrer Prüfung ist die EU-Behörde zu dem Ergebnis gelangt, dass die französische Regelung „erforderlich und geeignet“ ist, um das chemische Recycling von Kunststoffen zu ermöglichen. Die Regelung habe einen Anreizeffekt, da die Beihilfeempfänger die betreffenden Investitionen ohne die öffentliche Förderung nicht tätigen würden. Frankreich habe ausreichende Vorkehrungen getroffen, um die Auswirkungen der Regelung auf den Wettbewerb und den Handel innerhalb der EU zu begrenzen. Die Regelung stehe allen Unternehmen aus allen Wirtschaftszweigen offen, und die Beihilfe sei auf das für die Durchführung der Vorhaben erforderliche Minimum beschränkt. „Daher hat die Kommission die von Frankreich angemeldete Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt“, so die Mitteilung der EU-Behörde.

„Die Regelung wird zum Ziel der EU beitragen, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, da sie die Nutzung vorhandener Ressourcen durch Effizienz und Kreislaufwirtschaft fördert. Gleichzeitig wird die Regelung sicherstellen, dass etwaige Wettbewerbsverzerrungen so gering wie möglich gehalten werden“, kommentierte Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel, die Entscheidung.

Eine um vertrauliche Angaben bereinigte Fassung des Beschlusses wird die EU-Kommission im Beihilfenregister ihrer Wettbewerbsdirektion veröffentlichen, aktuell ist sie dort aber noch nicht verfügbar. In Frankreich planen mehrere Unternehmen großtechnische chemische Recyclingprojekte, die von der Beihilferegelung profitieren könnten.

Zu ihnen gehört das Unternehmen Carbios, das eine Anlage zur enzymatischen Depolymerisation von PET- und Polyesterabfällen plant. Es hat vor kurzem den Baustart verschoben und Umstrukturierungen und Entlassungen angekündigt. Begründet wurden diese Schritte unter anderem mit der noch ausstehenden EU-Genehmigung für staatliche Beihilfen.

Vollständig aufgegeben wurde im vergangenen November ein Projekt zum chemischen PET-Recycling in Saint-Avold in Lothringen. Es war im Februar 2023 von dem Umweltdienstleister Suez, dem Technikanbieter Loop Industries und dem südkoreanischen Unternehmen SK Geo Centric (SKGC) angekündigt worden. Über die Gründe für die Entscheidung machten die Beteiligten keine Angaben.

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