Veolia erhält volle Rechte als Suez-Aktionär zurück

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Der französische Umweltkonzern Veolia kann ab sofort seine Rechte als Aktionär seines Konkurrenten Suez in vollem Umfang ausüben. Dies gab Veolia nach einer Entscheidung des Gerichts von Nanterre bekannt. Die Entscheidung hebe alle früheren Entscheidungen in Bezug auf die Informations- und Konsultationspflichten gegenüber den Mitarbeitern von Suez auf und bestätige, dass Veolia ihnen gegenüber keinerlei Verpflichtungen verletzt habe. „Infolgedessen erhält Veolia sofort die Gesamtheit seiner Rechte als Aktionär zurück“, teilte der Konzern heute mit.

Veolia hatte Anfang Oktober 2020 für rund 3,4 Mrd € einen Anteil von 29,9 Prozent an Suez erworben und will seinen Mitbewerber durch ein öffentliches Übernahmeangebot vollständig übernehmen. Diese Pläne werden von der Unternehmensleitung von Suez und den im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften in aller Schärfe abgelehnt.

Die Wirkung des Kaufs der Beteiligung wurde auf Antrag von Suez-Betriebsräten von der Pariser Eingangsinstanz mit einer einstweiligen Verfügung ausgesetzt, um die gesetzlich geforderte Information und Konsultation der betroffenen Mitarbeiter zu ermöglichen.Diese Entscheidung wurde im Oktober in zweiter Instanz bestätigt.

Veolia steht nach eigener Aussage „weiterhin zur Verfügung, um mit den Mitarbeitern von Suez über den geplanten Zusammenschluss zu sprechen“. Der Konzern bekräftigte ebenfalls seine Entschlossenheit, das Übernahmeprojekt zum Abschluss zu bringen und „die Schaffung eines Weltmarktführers für den ökologischen Wandel zu vollenden“.

Suez: Stimmrecht von Veolia aus Wettbewerbsgründen ausgesetzt

Suez weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass das Gericht seine Entscheidung auf die Zusicherung Veolias stütze, kein feindliches öffentliches Übernahmeangebot vorzulegen, sondern diesen Schritt nur mit der Zustimmung des Suez-Verwaltungsrats zu gehen. „Veolia ist damit nicht in der Lage, ein Angebot abzugeben“, so Suez.

Der Konzern weist außerdem darauf hin, dass „die Stimmrechte von Veolia in Anwendung der europäischen und britischen Wettbewerbsvorschriften grundsätzlich ausgesetzt“ seien.

Suez bekräftigt des Weiteren den Wunsch, „auf der Grundlage der von Ardian-GIP unterstützten Lösung konstruktive Gespräche mit Veolia zu führen, um ein Projekt zu definieren, das allen Beteiligten gerecht wird und ihren jeweiligen Interessen entspricht, um die Stärkung beider Gruppen zu ermöglichen, ohne SUEZ zu zerschlagen“.

Die Gruppe der fünf bei Suez vertretenen Gewerkschaften kündigte an, die Gerichtsentscheidung „unverzüglich“ anzufechten.

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