Einwegplastikrichtlinie: Elf Mitgliedstaaten zur vollständigen Umsetzung aufgefordert

Die Europäische Kommission hat Ende September rechtliche Schritte gegen elf Mitgliedstaaten angekündigt und sie aufgerufen, die EU-Richtlinie über Einwegkunststoffartikel (SUPD) vollständig in innerstaatliches Recht zu übertragen, um die Belastung der menschlichen Gesundheit und Umwelt durch diese Produkte zu vermindern. Sie gab ebenfalls die Einstellung von Verfahren gegen vier weitere EU-Länder bekannt.

Die Einwegplastikrichtlinie trat Anfang Juli 2019 in Kraft. Die Mitgliedstaaten hatten danach zwei Jahre Zeit, um die erforderlichen nationalen Gesetze und Verwaltungsvorschriften zu erlassen. Nicht alle hielten diese Frist ein. Die Europäische Kommission eröffnete deshalb im Januar 2022 die erste Stufe des Mahnverfahrens gegen 16 Mitgliedstaaten. Nun folgen weitere Schritte....

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