EERA und FEAD fordern „klare und effiziente Vorschriften“ für Verbringung von E-Schrott

Für Lieferungen innerhalb der EU aktuelle Bestimmungen beibehalten

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Ab dem 1. Januar 2025 werden grenzüberschreitende Verbringungen aller Arten von E-Schrott der Pflicht zur Vorab-Notifizierung und -genehmigung unterliegen. Entsprechende Änderungen des Basler Übereinkommens wurden bei der jüngsten Vertragsstaatenkonferenz (VSK-15) im Juni vereinbart. Diese Änderungen hätten automatisch in die Anhänge des OECD-Beschlusses über die Verbringung von Abfällen zur Verwertung übernommen werden können. Doch weil im August ein Einwand dagegen erhoben wurde, läuft derzeit „ein Verfahren zur Ausarbeitung eines alternativen Vorschlags“, so die OECD.

Vor diesem Hintergrund rufen EERA und FEAD, die europäischen Dachverbände der Altgeräte-Verwerter und der privaten Entsorgungswirtschaft, die EU-Kommission auf, sich bei den OECD-Verhandlungen für klare und effiziente Vorschriften einzusetzen. Wegen des zu erwartenden Anstiegs der Zahl der Notifizierungen ab 2025 ist aus ihrer Sicht eine Modernisierung des Verfahrens dringend erforderlich. In einen Positionspapier fordern sie unter anderem, durch klare Leitlinien und spezifische Fortbildungen sicherzustellen, dass alle zuständigen Behörden weltweit einheitlich vorgehen. Auch eine Aufstockung ihrer personellen Ausstattung ist aus Sicht von EERA und FEAD notwendig, damit es nicht zu Bearbeitungsrückständen kommt....

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