Die Digitalisierung der EU-Verwaltungsverfahren bei der grenzüberschreitenden Abfallverbringung ab dem 21. Mai soll neben einer besseren Überwachung auch eine Entlastung von Behörden und Unternehmen ermöglichen. Doch aus Sicht des italienischen Altpapierverbands Unirima wird sie durch die Pflicht zur Registrierung für die EU-Plattform Diwass (Digital Waste Shipment System) zu mehr statt weniger Bürokratieaufwand führen.
Der Recyclerverband steht auf dem Standpunkt, dass italienische Akteure nicht verpflichtet sind, die Plattform und das Anhang-VII-Begleitformular zu nutzen. Er setzt auf die Anwendung der nationalen Abfallende-Regelung für Altpapier auch im Handel mit anderen EU-Mitgliedstaaten.
Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der aufgeworfenen Fragen hat EUWID den Abfall- und Verwaltungsrechtsexperten Anno Oexle von der Kanzlei Okl & Partner um eine erste Einordnung gebeten.
Das Thema hat mittlerweile auch das Europäische Parlament in Form einer Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die EU-Kommission erreicht. Der Direktor Kreislaufwirtschaft der GD Umwelt der Kommission, Aurel Ciobanu-Dordea, gab vergangene Woche auf der IFAT Hinweise zu den Plänen der EU-Behörde zur Stärkung des Binnenmarkt für Abfälle, Sekundärrohstoffe und zirkuläre Produkte. ...




