Deponien: Europäische Kommission verklagt Rumänien und mahnt Tschechien

Die EU-Kommission wird Rumänien wegen Verstößen gegen die Deponierichtlinie vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagen. Wie die Kommission vergangene Woche mitteilte, reagiert sie damit auf Verzögerungen bei der Schließung und Sanierung von Deponien, die nicht den Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

Wie die Kommission berichtet, war Rumänien im Zuge der EU-Beitrittsverhandlungen eine Ausnahmeregelung gewährt worden, bestimmte Deponien bis zum 16. Juli 2017 weiter zu betreiben. Danach sollten alle nicht konformen Ablagerungsstätten geschlossen und saniert werden. Rumänien hatte dies nach Angaben der EU-Kommission für 92 Deponien gemeldet. 15 Standorte wurden jedoch weiterbetrieben und es gab keine konkreten Sanierungspläne für sie.

Die Kommission reagierte darauf mit einem ersten Mahnschreiben im Oktober 2020, auf das im Februar 2024 der nächste Verfahrensschritt folgte, eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Doch „trotz einiger Fortschritte haben die rumänischen Behörden die Bedenken nicht vollständig ausgeräumt, da neun Standorte noch immer nicht saniert wurden“, teilte die EU-Behörde jetzt mit. Sie hat deshalb den Beschluss gefasst, Klage gegen den Mitgliedstaat zu erheben.

Mängel bei Umsetzung der Novelle von 2018

In Tschechien und Lettland reagiert die EU-Kommission auf Mängel bei der Übertragung der Deponierichtlinie bzw. der Abfallrahmenrichtlinie in der Fassung von 2018 in innerstaatliches Recht. In Tschechien sei die Pflicht zur Vorbehandlung von Abfällen vor der Deponierung nicht ordnungsgemäß umgesetzt worden. Nach tschechischem Recht sei die Deponierung von Abfällen zulässig, wenn ein System zur Getrenntsammlung vorhanden sei, wogegen gemäß der Richtlinie nur behandelte Abfälle deponiert werden dürften, berichtet die Kommission.

Außerdem gelangten recycelbare und biologisch abbaubare Abfälle auf Deponien. Dies betrifft nach Angaben der Kommission alle 118 Deponien für Siedlungsabfälle, die derzeit in Tschechien in Betrieb sind.

Die EU-Behörde merkt in diesem Kontext an, dass ein übermäßiger Rückgriff auf Kapazitäten zur Behandlung gemischter Abfälle wie mechanisch-biologische Anlagen (MBA) oder Verbrennungsanlagen kontraproduktiv wäre. Tschechien habe noch nicht alle geplanten Maßnahmen zur Förderung der Getrenntsammlung von Siedlungsabfällen ergriffen, zum Beispiel eine Erhöhung der Deponiekosten und die Einführung von verursacherbezogenen Abfallgebührensystemen, so die Mitteilung der Kommission.

Tschechien hatte im April 2022 ein erstes Mahnschreiben aus Brüssel erhalten. 2023 erschien der Frühwarnbericht der EU-Behörde über die Umsetzung des Abfallrechts, in dem sie dem Mitgliedstaat eigenen Angaben zufolge mehrere Herausforderungen und Chancen aufzeigte.

Vor diesem Hintergrund hat die Kommission jetzt beschlossen, die zweite Verfahrensstufe einzuleiten und eine mit Gründen versehene Stellungnahme an das Land zu richten. Tschechien muss jetzt innerhalb von zwei Monaten reagieren und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Andernfalls kann die Kommission ein Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) einleiten.

Abfallrahmenrichtlinie in Lettland nicht korrekt übertragen

In Lettland wurden Mängel bei der innerstaatlichen Gesetzgebung zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie ermittelt. Das Land habe es versäumt, die Anforderungen in Bezug auf die Abfallverwertung, das Vermischungsverbot für gefährliche Abfälle sowie die Vorschriften für Bioabfälle, den Inhalt der Abfallbewirtschaftungspläne und die erweiterte Herstellerverantwortung ordnungsgemäß umzusetzen, berichtete die Kommission.

Sie wird deshalb die erste Stufe des Mahnverfahrens eröffnen und dem Mitgliedstaat eine Frist von zwei Monaten setzen. Falls Lettland auf die Mahnung nicht reagiert, kann die Kommission als nächsten Schritt eine mit Gründen versehene Stellungnahme versenden.

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