Britische Wettbewerbsbehörde verschiebt Entscheidung zur Fusion von Veolia und Suez erneut

Die britische Wettbewerbsbehörde hat ihren Zeitplan für die Untersuchung zum Zusammenschluss von Veolia und Suez erneut verlängert. Die gesetzliche Frist für eine Entscheidung wurde auf den 11. September verschoben. Angesichts des Umfangs und der Komplexität der Untersuchung sowie der Notwendigkeit, die von den Hauptbeteiligten und Dritten vorgebrachten Fragen zu prüfen, sei es nicht möglich, bis zur ursprünglichen Frist am 17. Juli eine vollständig begründete Entscheidung zu treffen, erklärte die CMA am Donnerstag. Man sei aber bestrebt, die Prüfungen so schnell wie möglich und noch vor Ablauf der neuen Frist abzuschließen.

Am 19. Mai hatte die Regulierungsbehörde die vorläufigen Ergebnisse ihrer Untersuchung veröffentlicht, in der sie eine wahrscheinlich erhebliche Einschränkung des Wettbewerbs auf mehreren Märkten feststellte. Darunter fielen etwa die Abfuhr von nicht gefährlichen Siedlungsabfällen sowie Gewerbe- und Industrieabfällen, der Betrieb und die Wartung von Verbrennungs- und Sortieranlagen im Auftrag von Kommunen sowie die Abfallverbrennung spezifisch im Umkreis der Suez-Anlagen Wilton 11 und Teesside. Nur ein vollständiger Verkauf des britischen Abfallgeschäfts eines der beiden Unternehmen würde Abhilfe schaffen gegen den zu erwartenden Rückgang des Wettbewerbs, so das Fazit der Wettbewerbshüter.

Veolia warf der Wettbewerbsbehörde zwar „Unnachgiebigkeit“ vor, gab am 16. Juni aber dennoch bekannt, dass es beabsichtige, das gesamte Abfallgeschäft von Suez im Vereinigten Königreich zu verkaufen. Veolia will damit nach eigener Aussage die „lange Wartezeit“ auf die Entscheidung der Kartellbehörde beenden und sich „voll und ganz“ dem Ziel widmen, den Konzern zum „Weltchampion des ökologischen Wandels“ zu entwickeln.

Die „Financial Times“ berichtete daraufhin, dass Suez am Rückkauf der britischen Abfallaktivitäten interessiert sei. Außerdem habe ein zweites Unternehmen, dessen Name von der CMA zurückgehalten wurde, ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben, in der es sein Interesse am Kauf des Geschäfts bekundet.

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