Die beiden österreichischen Unternehmen Saubermacher und Pölzleitner dürfen ihr für den Altholzbereich geplantes Joint-Venture nur unter Auflagen gründen. Aufgrund von Bedenken des Bundeskartellanwaltes hinsichtlich einer möglicherweise marktbeherrschenden Stellung mussten die beiden Unternehmen Zugeständnisse machen.
In welchen Bereichen Sorgen um Einschränkungen des Wettbewerbs bestanden und mit welchen Auflagen diese Bedenken ausgeräumt werden sollen, lesen Sie hier...