
Vor dem Hintergrund eines offenbar geringen Absatzes an Altholz räumt die englische Umweltbehörde der Altholzbranche befristet höhere Lagerkapazitäten ein. Laut der letzte Woche von der Environment Agency veröffentlichten „Regulatory Position Statement RPS 361“ können Standorte, die von ungeplanten Ausfallzeiten in Biomasseanlagen, Verbrennungsanlagen und der Holzwerkstoffindustrie betroffen sind, eine vorübergehende Überschreitung ihrer genehmigten Lagerungsgrenzen beantragen. Die Umweltbehörde werde die Regelung bis Ende Juli 2026 überprüfen.
Beim der britischen Wood Recyclers' Association (WRA) sorgt dies für Erleichterung, nachdem die WRA im Namen der Altholzindustrie auf eine Ausnahmeregelung gedrängt hatte. Wichtig sei, dass die Leitlinie erstmals auch für Standorte gilt, die Holz für die stoffliche Verwertung lagern, so die WRA in einer Stellungnahme. Diese Standorte waren aus dem vorherigen RPS, bekannt als RPS 352, ausgeschlossen. Die WRA habe sich seitdem für die Einbeziehung dieser Standorte eingesetzt.
Der Vollzugshinweis folgt auf anhaltenden Druck auf dem Altholzmarkt, da viele Standorte mit Material überzulaufen drohen. Darüber hatte sich die WRA regelmäßig mit den zuständigen Behörden ausgetauscht. „Wir werden die Regulierungsbehörden in Wales, Schottland und Nordirland über dieses neue RPS für England informieren und mit ihnen über mögliche Vorgehensweisen diskutieren“, kündigte die WRA an. „In einer für den Markt sehr schwierigen Zeit bietet dieses RPS zugelassenen Standorten, die Altholz in England lagern, die Möglichkeit, zusätzliche Lagerkapazitäten zu beantragen und dazu beizutragen, dass dieses Material nicht auf Deponien oder in Verbrennungsanlagen geliefert wird.“



