Die Novelle des Verpackungsgesetzes sieht für gastronomische Betriebe im Take-away-Bereich ab 2023 vor, dass zusätzlich zu Einweg- auch Mehrweglösungen angeboten werden müssen. Ausgenommen sind Betriebe mit weniger als fünf Beschäftigten und einer Fläche unter 80 Quadratmetern. In den Bundesländern Berlin und ...
BMU-Initiative unterstützt Gastronomie bei der Umstellung auf Mehrweglösungen
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