Das Bundesumweltministerium will die Novellierung der Bioabfallverordnung noch auf der Grundlage des geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetzes abschließen. „Schnellstmöglich“ – wie es in einer aktuellen Mitteilung des Ministeriums heißt. Zunächst auf das Inkrafttreten des im parlamentarischen Verfahren befindlichen neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu warten, würde zu einer erheblichen Verzögerung der vorgesehenen Änderungen und Anpassungen führen, heißt es seitens des BMU.
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