Kreislaufwirtschaftsgesetz am 8. Februar im Vermittlungsausschuss
Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag wird sich am 8. Februar erneut mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) befassen. Erwartet wird seitens Beteiligten, dass ein Kompromiss im Streit um die Gleichwertigkeitsklausel für gewerbliche Sammlungen von Abfällen bei privaten Haushalten gefunden wird.
Das Bundesumweltministerium hatte nach der Vertagung des Ausschusses im Dezember einen geänderten Formulierungsvorschlag zur Diskussion gestellt. Sinn und Zweck der Gleichwertigkeitsklausel ist, gewerbliche Sammlungen zuzulassen, wenn ihr Leistungsangebot wesentlich leistungsfähiger ist als das eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers und des von diesem beauftragten Dritten. Besonders geschützt sein sollen zudem die von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern durchgeführten Ausschreibungen - auch dann, wenn das Serviceangebot des gewerblichen Sammlers wesentlich leistungsfähiger ist.
Falls der Ausschuss einen Kompromiss erzielt, können Bundestag und Bundesrat noch am 9. und 10. Februar das Kreislaufwirtschaftsgesetz verabschieden. Es würde dann vollständig zum 1. Juni oder 1. Juli 2012 in Kraft treten.
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