Kreislaufwirtschaftsgesetz vor Änderung

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Die Bundesregierung wird voraussichtlich das Kreislaufwirtschaftsgesetz ändern. Anlass ist das Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission zur Heizwertklausel. Brüssel hatte im deutschen Gesetz eine mangelhafte Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie erkannt.

Die Bundesregierung hat sich nach Angaben des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) im Rahmen des im Februar vorigen Jahres eingeleiteten förmlichen Vertragsverletzungsverfahrens in Verhandlungen mit der Kommission nun zu Zugeständnissen bereit erklärt. Die Bundesregierung werde die umstrittene Heizwertklausel bis Ende 2016 streichen, will das BDE-Büro in Brüssel erfahren haben.

Brüssel hatte im Mahnschreiben vom Februar 2014 unter anderem kritisiert, dass die Bundesregierung die fünfstufige Abfallhierarchie durch die Ausnahmeregelungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz faktisch auf eine dreistufige Hierarchie reduziert hat. „Nach Auffassung der EU-Kommission laufen § 6 Absatz 2, § 7 und § 8 Kreislaufwirtschaftsgesetz zusammen de facto auf eine Reduzierung von einer fünfstufigen auf eine dreistufige Hierarchie hinaus.“ Damit werden die Ziele der Richtlinie gefährdet, die mit einem fünfstufigen Ansatz der Vorbereitung zur Wiederverwendung Vorrang vor dem Recycling und dem Recycling Vorrang vor der sonstigen Verwertung verleiht, kritisierte die Kommission.

Den vollständigen Artikel lesen Sie in Ausgabe 10/2015 von EUWID Recyclingund Entsorgung. Abonnenten können den vollständigen Artikel ab sofort hier abrufen:

Zugeständnisse an EU-Kommission: Kreislaufwirtschaftsgesetz vor Änderung

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