Widerspruch gegen Gebührenbescheide der EAR

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Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) macht gegen die Gebührenbescheide für die Optierungsanzeigen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mobil. Die Kommunen sollen Widerspruch gegen die Bescheide der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) einlegen, meint der VKU.


Seit Jahresbeginn ist aufgrund der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung für die Anzeige der Optierung von Altgeräten eine Gebühr in Höhe von 87,70 € pro Sammelgruppe vorgesehen. Die ersten Gebührenbescheide sind nun von der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) versandt worden.

Der VKU hält die Gebührenbescheide für rechtlich nicht haltbar, da durch die Optierungsanzeige keine Gegenleistung der Stiftung EAR ausgelöst werde. Der Kommunalverband hatte sich in mehreren Stellungnahmen, unterstützt durch ein Rechtsgutachten, klar rechtlich wie politisch gegen die Gebühr ausgesprochen.
Aus Sicht des VKU bietet es sich an, gegen entsprechende Bescheide Widerspruch einzulegen. Der VKU werde im Februar eine Vorlage für die Begründung des Widerspruchs erarbeiten, die dann von den VKU-Mitgliedern genutzt werden kann. Sollten bereits jetzt Bescheide vorliegen, könne fristenwahrend Widerspruch ohne Begründung eingelegt und im Widerspruchsschreiben darauf verwiesen werden, dass die Begründung des Wider-spruchs nachgereicht wird.

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