Wertstoffgesetz: Nachbesserungen für Kommunen

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Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat weitere Änderungen am geplanten Wertstoffgesetz vorgenommen und setzt nun auf die Berichterstatter von Union und SPD. Tragen die Umweltpolitiker der Großen Koalition in der nächsten Woche die jüngsten Vorstellungen aus dem Ministerium von Barbara Hendricks (SPD) im Wesentlichen mit, sollen die Gespräche mit den Bundesländern aufgenommen werden, erfuhr EUWID.

Die Berichterstatter bekamen die letzten Vorschläge Ende Februar. Darin wird noch stärker auf die kommunalen Belange bei der Wertstoffsammlung eingegangen. In den nächsten Tagen solle über weitere Punkte diskutiert werden, hieß es aus Berlin.

Entgegen anderen Erwartungen hat das Ministerium den Fraktionsexperten lediglich wenige Seiten im Überarbeitungsmodus zukommen lassen, die einen Zwischenstand des zweiten Arbeitsentwurfes widerspiegeln. Wie berichtet, wurde auf Wunsch der CSU die Erfassungsmenge von 25 auf 20 kg pro Einwohner und Jahr reduziert, damit die Wertstoffhöfe in Bayern gegenüber Holsystemen wie der Wertstofftonne auch in Zukunft Chancen haben.

Hartmut Gaßner von der Berliner Kanzlei GGSC kann den jüngst bekannt gewordenen Vorschlägen des BMUB für den zweiten Arbeitsentwurf nichts abgewinnen. Gaßner bemängelte insbesondere, dass die den Kommunen gewährten Steuerungsmöglichkeiten bei der Wertstofferfassung vor Ort davon abhängig sind, ob die dualen Systeme zur entsprechenden Abstimmungsvereinbarung bereit sind. Gaßner zweifelt vor allem daran, dass Kommunen die Systembetreiber zum Abschluss einer Abstimmungsvereinbarung zwingen können. Vor Gericht hätten solche Rechtsstreitigkeiten über drei Instanzen bis zu sieben Jahre gedauert. Auch einen Entzug der Systemfeststellungen, weil Abstimmungsvereinbarungen fehlten, dürfte wohl keine Länderbehörde durchsetzen, meinte Gaßner. Er schlägt deshalb vor, den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern Rechte zur eigenständigen Gestaltung einzuräumen.

Den bisherigen Stand des zweiten Arbeitsentwurfes kritisierte der Jurist massiv. So sei der § 22 „ein Sprachsalat, der den Politikern Sand in die Augen streuen“ soll und ein „politischer Irrweg“. Das Konzept des Ausbaus der Tätigkeiten der dualen Systeme zu Lasten der Kommunen sei politisch nicht kompromissfähig.

Ein ausführlicher Bericht über den aktuellen Stand der Gespräche zum Wertstoffgesetz erscheint in EUWID Recycling und Entsorgung 10/2016. Kunden unserer Print- und Online-Angebote können den Text bereits jetzt hier kostenlos lesen:

Beim Wertstoffgesetz wird auf die Berichterstatter von SPD und Union gesetzt

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