Weitere Beschwerde zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz eingereicht

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„Möglichkeit der Untersagung schafft Quasi-Monopol der Kommunen"

Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) hat wegen der Überlassungspflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eine weitere Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Weil Kommunen die Möglichkeit erhielten, gewerbliche Sammlungen für Abfälle zur Verwertung zu untersagen, entstehe ein Quasi-Monopol der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, so der Verband der privaten Entsorgungswirtschaft.Mit der Abfassung der Beschwerde hatte der Verband den Kölner Rechtsanwalt Olaf Konzak beauftragt.

Die Beschwerde wurde bereits Ende Januar an die Kommission versandt. Demnach werden gewerbliche Sammlungen für Abfälle zur Verwertung praktisch ausgeschlossen. Durch die umfassende Überlassungspflicht ergebe sich sowohl ein Verstoß gegen die Abfallrahmenrichtlinie als auch gegen die Abfallverbringungsverordnung. Darüber hinaus komme es zu einem Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit, die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union garantiert ist.

Den vollständigen Artikel zu der Beschwerde des bvse zum Kreislaufwirtschaftsgesetz lesen Sie in der aktuellen Ausgabe 17/2014 von EUWID Recycling und Entsorgung. Abonnenten können den Artikel ab sofort hier abrufen:

Weitere Beschwerde zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz eingereicht

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