Verpackungsgesetz: Gemischte Reaktionen der Verbände

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Der Beschluss des Bundeskabinetts für ein Verpackungsgesetz hat bei Verbänden und Interessenvertretern unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Vertreter von Industrie und Handel begrüßten den Schritt der Bundesregierung als ein starkes Signal für eine zukunftsfähige und finanzierungssichere Verpackungsentsorgung.

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) hofft indes darauf, dass sich mit dem Gesetz die Rahmenbedingungen bei der Verpackungsentsorgung stabilisieren. Kritik äußerte insbesondere der Verband kommunaler Unternehmen (VKU).

Der Bundesverband der Ernährungsindustrie (BVE) der Handelsverband HDE, der Markenverband und die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK) teilten in einer gemeinsamen Stellungnahme mit, die Schlupflöcher bei der Verpackungsentsorgung könnten nun endlich geschlossen werden. Derzeit werde rund ein Drittel der Verpackungen nicht ordnungsgemäß lizenziert. Dies führe zu Wettbewerbsverzerrungen in der Wirtschaft und zu einer Finanzierungslücke von jährlich 200 Mio € im dualen System, so die Vertreter von Handel und Industrie.

Industrie und Handel loben die Ausgestaltung der Zentralen Stelle

Die Wirtschaftsverbände fordern, das Gesetz jetzt zügig zu verabschieden. Neben dem Sprung für das Recycling seien weitere wichtige Weichenstellungen im Hinblick auf die umweltfreundliche Gestaltung von Verpackungen getroffen worden.

Lob finden die Verbände auch für die Zentrale Stelle: Sie solle künftig Standards setzen und schlank die Finanzierung der wettbewerblichen Verpackungsentsorgung kontrollieren. Durch die Konstruktion der Zentralen Stelle als beliehene Stiftung des privaten Rechts werde darüber hinaus verhindert, dass Steuermittel in Anspruch genommen werden müssten. Die neutrale Einbeziehung aller Beteiligten stelle sicher, dass die Prozesse bürokratiearm aufgebaut und umgesetzt würden, sind sich die Verbände sicher.

Bereits im vergangenen Jahr hatten die BVE, HDE, IK und Markenverband eine Projektgesellschaft gegründet, um die Zentrale Stelle vorzubereiten. Aktuell würden die Vorarbeiten vorangetrieben. Im weiteren Verfahren soll diese Gesellschaft den Angaben zufolge in die neutrale, durch das Verpackungsgesetz beliehene Stiftung überführt werden.

BDE hofft auf stabile Rahmenbedingungen

Auch der BDE äußerte sich positiv zum Votum des Bundeskabinetts. „Es ist sehr erfreulich, dass es noch in diesem Jahr gelungen ist, das lang diskutierte Verpackungsgesetz auf den Weg zu bringen“, sagte BDE-Präsident Peter Kurth. „Wir verbinden damit die Hoffnung, dass das Gesetz dem Verpackungsmarkt die notwendigen stabilen Rahmenbedingungen geben kann.“

Insbesondere die Umsetzung der höheren Recyclingquoten, die wettbewerbskonforme Ausgestaltung der Zentralen Stelle als maßgebliche Vollzugseinrichtung sowie kommunale Mitwirkungsrechte, die Wettbewerb und ökologische Zielsetzungen nicht konterkarieren, seien von maßgeblicher Bedeutung. Es komme jetzt darauf an, dass die weiteren parlamentarischen Hürden zügig genommen werden, damit das Verpackungsgesetz wie vorgesehen zum 01. Januar 2019 in Kraft treten könne, so Kurth weiter.

Kritik vom VKU

Lediglich im Grundsatz begrüßt wurde der Beschluss der Bundesregierung vom VKU. Die Vertreter der kommunalen Betriebe sehen nach eigenen Angaben bei einigen Regelungen noch Nachbesserungsbedarf. „Die duale Verpackungsentsorgung hat bisher nur wenige ökologische Fortschritte erreicht und leidet unter vielfältigen Regelungsdefiziten“, sagte VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp.  Deshalb sei der Gesetzentwurf ein notwendiger Schritt, damit die Verpackungsentsorgung weiterentwickelt und die zahlreichen Konfliktpunkte ausgeräumt werden könnten, die das Verhältnis zwischen Kommunen und dualen Systemen seit Jahren belasten.

Der VKU begrüßt in seinem Statement, dass die Bundesregierung den Kommunen wirksame Steuerungsrechte in die Hand geben will, um die Sammlung von Verpackungsabfällen im Sinne der Bürger zu gestalten. Vielfach wünschten sich die Bürger Tonnen statt Säcke oder eine häufigere Abfuhr. „Solche Verbesserungen können künftig von der Kommune per Verwaltungsakt durchgesetzt werden, was bislang nicht möglich war“, so Hasenkamp.

VKU will Steuerungsrechte auch bei Altglas und vergleichbaren öffentlichen Anfallstellen

Der VKU bemängelt, dass die Bundesregierung den Kommunen nicht auch bei der Altglaserfassung entsprechende Steuerungsrechte einräumen will. „Die Kommune muss auch für Glas den Sammlungsrahmen vorgeben können“, so Hasenkamp weiter. „Das ist besonders dort sinnvoll, wo lärmgedämmte Behälter oder verbraucherfreundliche Unterflursysteme für einen deutlich besseren Entsorgungsstandard sorgen können.“

Auch sei nicht nachvollziehbar, warum die kommunalen Sammelvorgaben zwar für die privaten Haushalte gelten sollen, nicht jedoch für Schulen, Kindergärten oder Krankenhäuser, wo ebenfalls Verpackungsabfälle getrennt gesammelt werden. Wenn in diesen öffentlichen Einrichtungen das Entsorgungsvolumen für Verpackungsabfälle unzureichend ist, gehe dies zulasten knapper öffentlicher Kassen, da dann zusätzliche Restmülltonnen bestellt werden müssten. Dem müsse die Kommune durch die Sammelvorgaben entgegenwirken können.

Kritik an gemeinsamer PPK-Erfassung

Ein zentraler Kritikpunkt des VKU ist darüber hinaus die gemeinsame Erfassung von Verpackungspapieren mit den sonstigen Haushaltspapieren wie Zeitungen und Zeitschriften. „Wir verstehen nicht, warum der Gesetzgeber den Systemen einen Anspruch auf Herausgabe eines bestimmten Papieranteils einräumen will, obwohl die Systeme mit solchen Ansprüchen vor dem Bundesgerichtshof gescheitert sind“, sagte Hasenkamp. Die Verwertung des Altpapiers könne den Verhandlungen zwischen Kommune und Systemen überlassen werden. „Hierbei die Systeme einseitig zu bevorzugen, ist ungerecht und widerspricht auch der gelebten Praxis.“

Schließlich müsse im Gesetz noch klargestellt werden, dass die lokale Abfallberatung zur Trennung der Verpackungsabfälle eine Aufgabe der Kommune und keine Aufgabe der Systeme sei.

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