VDP weist Kritik an Leitfaden zu Altpapierausschreibung zurück

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Der Verband Deutscher Papierfabriken (VDP) hatte im September einen Handlungsleitfaden zur Berücksichtigung ökologischer Vergabekriterien bei Altpapierausschreibungen veröffentlicht, dessen Inhalt in einem Gutachten der Kölner Kanzlei Köhler & Klett als ökologisch nicht zielführend und wettbewerbsrechtlich bedenklich eingestuft wurde. Das Gutachten war vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) in Auftrag gegeben worden. Der VDP verwahrt sich nun in einer Stellungnahme gegen die Kritik der Entsorgungswirtschaft an dem Handlungsleitfaden.

Ökologische Kriterien im Vergaberecht seien seit langem anerkannt und durch das im April 2016 in Kraft getretene neue EU-Vergaberecht zusätzlich gestärkt worden, so der VDP. Die aktuelle Rechtsprechung zähle auch die im Leitfaden empfohlene Berücksichtigung der Transportentfernung zu diesen Kriterien.

„Es kann nicht im Interesse der Bürger sein, wenn Altpapier durch halb Europa transportiert und der Schadstoffausstoß beim Transport dadurch unnötig vergrößert wird“, erklärte Hans-Henning Junk, Vorsitzender des Ausschusses Altpapier im VDP. Er zeigte sich verwundert über die nach seinen Worten pauschale, späte und rechtlich nicht haltbare Reaktion des BDE. Der VDP-Handlungsleitfaden sei durch geltendes Recht gedeckt – einschließlich Vergaberecht und Wettbewerbsrecht.

 

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