Gewerbliche Sammlungen werden nur selten untersagt

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Gewerbliche Sammlungen in der Abfallwirtschaft werden nur selten von den zuständigen Behörden untersagt. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Evaluierung der Praxis gewerblicher Sammlung mit Blick auf die Anforderungen des hochwertigen Recyclings und der Wettbewerbsfähigkeit“.

Die Autoren der Studie sind Jörg Wagner von Intecus, Henning Friege von der N3 Nachhaltigkeitsberatung Dr. Friege & Partner sowie Marcel Seche von der Rechtsanwaltskanzlei KDU Krist Deller & Partner. Im Auftrag des Umweltbundesamtes sollten sie die Situation des Wettbewerbs und des Recyclings spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes näher beleuchten und eine aussagekräftige Datenbasis bzw. Entscheidungsgrundlage vorlegen.

Demnach wurden von den insgesamt 30.594 Anzeigen gewerblicher und gemeinnütziger Sammlungen lediglich fünf Prozent untersagt. Während von den 7.903 angezeigten gemeinnützigen Sammlungen lediglich ein Prozent untersagt wurde, waren von 22.691 gewerblichen Sammlungen sechs Prozent von Untersagungen betroffen.

Den vollständigen Artikel lesen Sie EUWID Recycling und Entsorgung 16/2016. Kunden unserer Print- und Online-Angebote können den Text zudem bereits jetzt kostenlos abrufen:

Studie: Gewerbliche Sammlungen werden nur selten von Behörden untersagt

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