RKD: „Vorwürfe ungerechtfertigt und rufschädigend“

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Die RKD Recycling Kontor Dual GmbH & Co. KG weist die Vorwürfe von fünf dualen Systemen als „ungerechtfertigt und rufschädigend“ zurück. „Die juristischen Vorwürfe sind aus unserer Sicht nicht haltbar. Es stellt sich bereits die Frage, ob der Vorgang überhaupt der Gerichtsbarkeit des Landgerichts Köln unterliegt, da die Dualen Systeme hinsichtlich des Clearingvertrages eine eigene Schiedsgerichtsbarkeit eingerichtet haben“, erklärte RKD-Geschäftsführer Florian Dühr.

RKD habe bisher immer gemäß des für alle Dualen Systeme verbindlichen Clearingvertrages ordnungsgemäß geprüfte und bescheinigte Mengenmeldungen abgegeben. Eine Nennung von RKD im Zusammenhang mit Formulierungen wie „vertragswidriger Abzüge“ und „unerlaubter pauschaler Abzüge“ sei nicht gerechtfertigt und rufschädigend. Auch habe der RKD-Geschäftsführer nicht zu erkennen gegeben, dass nicht zulässige Abzüge gemacht worden seien.

Dühr verweist darauf, dass sämtliche Mengenmeldungen der RKD durch einen System-Wirtschaftsprüfer aus dem Pool der für den Clearingvertrag zuständigen System-Wirtschaftsprüfer ohne Beanstandung geprüft worden seien. Dieser System-Wirtschaftsprüfer prüfe im Übrigen auch zwei Duale Systeme, die als Kläger gegen RKD auftreten.

Nach Darstellung von Dühr wurden durch die Ergänzungsvereinbarung 2016 zum Clearingvertrag sämtliche kartellrechtlichen Forderungen des Bundeskartellamtes hinsichtlich der sogenannten Altverträge umgesetzt und von RKD mitgetragen. RKD betrachte diese Regelungen als abschließend, da hinsichtlich der Umsetzung des Clearingvertrages nicht jeden Monat weitere Änderungen aufgenommen werden könnten.

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