RegAb Trier muss ab 2017 Bioabfälle getrennt sammeln und verwerten

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Der Zweckverband Regionale Abfallwirtschaft (RegAb) Trier muss spätestens ab dem ersten Januar 2017 Bioabfälle getrennt sammeln und anschließend einer hochwertigen Verwertung zuführen. Das hat die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord gestern angeordnet. Innerhalb der Zwei-Jahres-Frist soll der Verband ein neues Entsorgungskonzept für die bisher gemeinsam mit Restmüll in einer mechanisch-biologischen Trocknungsanlage (MBT) eingesetzten Bioabfälle vorlegen. 

Bislang hatte sich der Verband geweigert, die vom Kreislaufwirtschaftgesetz ab 2015 geforderte Getrenntsammlung von Bioabfällen einzurichten, weil diese für den Betrieb der MTB benötigt werden. Die Verwertung in der MTB sei mit den im Kreislaufwirtschaftsgesetz geforderten Verfahren gleichwertig, argumentierte der Zweckverband. Dazu legte der RegAb im September der SGD Nord eine Ökoeffizienz-Anlayse vor.

Die Behörde bestreitet aber nach einer Prüfung nun, dass der Verband „die vom Bundesgesetzgeber geforderte hochwertige Abfallverwertung ohne getrennte Sammlung und Verwertung aller Bioabfälle erreichen kann“. Ferner sei die Beschränkung auf eine energetische Verwertung mit der hochwertigen Kaskadennutzung der Bioabfälle nicht gleichwertig, so die SGD Nord.

RegAb-Geschäftsführer Maximilian Monzel sagte zu den Anordnungen: "Eine in Abrede gestellte Gleichwertigkeit ist noch lange kein Beleg dafür, dass eine Gleichwertigkeit nicht vorliegt." Innerhalb der nächsten zwei Wochen kann der RegAb zu den Anordnungen Stellung beziehen.

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