Die neue POP-Abfallverordnung ist am Montag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit tritt die Neuregelung zum 1. August 2017 in Kraft. Sie weist bestimmte POP-Abfälle, darunter Hexabromcyclododecan (HBCD), künftig als nicht gefährliche Abfälle aus. Das bisherige Moratorium sah diese Einstufung ebenfalls ...
POP-Abfallverordnung ab 1. August in Kraft
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