OVG in Münster bestätigt Untersagung von gewerblicher Sperrmüll-Sammlung

Sperrmüll ist „großteiliger Restmüll“ und damit überlassungspflichtig

|
|

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat mit zwei Urteilen entschieden, dass die gewerbliche Sammlung von Sperrmüll nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz unzulässig ist. Das OVG in Münster bestätigte damit in zweiter Instanz insoweit zwei Untersagungsverfügungen des Ennepe-Ruhr-Kreises (Aktenz. ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -