Verbände kritisieren Energiesteuer-Entwurf des BMF

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Den deutschen Müllverbrennungsanlagen drohen in Folge einer geplanten Steuerrechtsnovelle jährliche Zusatzkosten in fünf- bis sechsstelliger Höhe. Am 26. April hat das Bundesfinanzministerium (BMF) einen „Diskussionsentwurf“ zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vorgelegt. Bis zum 19. Mai können die Verbände im Rahmen eines Konsultationsverfahrens Stellung beziehen. Die ersten Reaktionen von BDE und VKU fallen negativ aus.

Im Fokus der Kritik steht die geplante Änderung des § 51 EnergieStG, der auf Antrag eine Steuerentlastung für Energieerzeugnisse wie Kohle, Gas oder Öl einräumt, die für die thermische Abfall- und Abluftbehandlung verwendet werden. Das BMF plant, diese Steuervergünstigung an die Bedingung zu knüpfen, dass das Energieerzeugnis mit doppeltem Verwendungszweck, d.h. „gleichzeitig zu Heizzwecken und zu anderen Zwecken als als Heiz- oder Kraftstoff“ (§ 51 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d) verheizt wurde.

Damit soll den in den zwei EuGH-Entscheidungen vom 2.10.2014 und 17.12.2015 aufgestellten restriktiven Grundsätzen zur richtlinienkonformen Auslegung der europäischen Energiesteuerrichtlinie Rechnung getragen werden. Demnach liege eine doppelte Verwendung sowohl zu Heiz- als auch zu nichtenergetischen Zwecken nur dann vor, wenn ein Energieerzeugnis oder eines seiner Verbrennungsprodukte stofflich in das Endprodukt des jeweiligen Herstellungsprozesses eingeht und nicht durch ein anderes Energieerzeugnis ersetzbar ist, schreibt das BMF in seiner Begründung.

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Novelle des Energiesteuergesetzes: Verbände üben Kritik an BMF-Diskussionsentwurf

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