Spanplatten nur bedingt fürs Recycling geeignet

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Bei heute hergestellten und in Verkehr gebrachten Spanplatten kann nicht in allen Fällen von einer stofflichen Verwertbarkeit gemäß den Anforderungen der Altholzverordnung ausgegangen werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine jetzt vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) vorgelegte „Untersuchung von Spanplatten vor dem Hintergrund der stofflichen Verwertung von Altholz“.

Die Regelvermutung, nach der Spanplatten ohne PVC-Beschichtung und ohne Holzschutzmittelbehandlung bei der Entsorgung der Altholzkategorie A II zugeordnet werden, könne bei der Mehrzahl der untersuchten Spanplatten nicht bestätigt werden, so das LfU

Beprobt wurden insgesamt neun handelsübliche Rohspanplatten aus dem herkömmlichen Sortiment vier verschiedener deutscher Baumarktketten. Sechs davon überschritten direkt einen oder mehrere Grenzwerte der Altholzverordnung. Bei den Parametern Arsen, Blei und Chlor seien Maß oder Häufigkeit der Grenzwertüberschreitung am höchsten.

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LfU: Spanplatten für weitere stoffliche Verwertung nur eingeschränkt geeignet

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