Gutachten: "Private Entsorger im Nachteil"

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Die kommunale Entsorgungswirtschaft gräbt der privaten Konkurrenz offenbar immer mehr das Wasser ab. In den letzten zehn Jahren ist laut einem Rechtsgutachten des Staatsrechtlers Rupert Scholz der öffentliche Anteil bei der Abfallentsorgung von 38,7 Prozent im Jahr 2006 auf 47,3 Prozent im Jahr 2016 gestiegen.

Im Auftrag des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) hat der ehemalige Bundesverteidigungsminister untersucht, wie es um den Wettbewerb zwischen privater und kommunaler Daseinsvorsorge bestellt ist.

"Volkswirtschaftlich und verfassungsrechtliches Problem"

Scholz zweifelt zwar die Verantwortung der Kommunen für Aufgaben der Daseinsvorsorge im Kern nicht an. Allerdings sei dies kein unbeschränktes Mandat für kommunale Betätigungen ohne Rücksicht auf die Rechte privater Anbieter und die Grundsätze eines fairen und rechtskonformen Wettbewerbs. Die "anhaltende Expansion der Kommunalwirtschaft" ist aus seiner Sicht nicht nur ein gravierendes volkswirtschaftliches, sondern ein ebenso gravierendes verfassungsrechtliches Problem.

Denn die private Konkurrenz sei massiv im Wettbewerb benachteiligt. Die Politik sei gefordert, Privilegien oder Begünstigungen der kommunalen Unternehmen abzuschaffen, damit die öffentliche Hand und die Privatwirtschaft gleichberechtigt konkurrieren könnten, geht aus seinem Gutachten hervor.

Vor allem durch Gemeindewirtschaftsordnungen würde die vom Kreislaufwirtschaftsgesetz eigentlich vorgegebene Gleichrangigkeit und wettbewerbliche Strukturierung von kommunaler und privatwirtschaftlicher Abfallentsorgung zugunsten der Kommunen und ihrer Kompetenz- bzw. Monopolansprüche aufgekündigt.

Den vollständigen Artikel lesen Sie in EUWID Recycling und Entsorgung 16/2017. Für Kunden unseres Premium-Angebots steht der Artikel auch online im E-Paper zur Verfügung:

"Private Entsorger im Wettbewerb mit Kommunen massiv im Nachteil"

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