Große Spielräume bei interkommunaler Zusammenarbeit zur Bioabfallverwertung

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Einer interkommunalen Zusammenarbeit bei der Verwertung von Bioabfällen steht rechtlich nichts im Wege. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (GGSC). Das Gutachten wurde vom baden-württembergischen Umweltministerium in Stuttgart in Auftrag gegeben.

„Der wünschenswerten Zusammenarbeit der Kreise bei der Bioabfallverwertung steht rechtlich nichts im Wege“, so Umweltminister Franz Untersteller. Die Studie zeige, dass die Kommunen bei der Verwertung von Bioabfällen größere Spielräume für die Zusammenarbeit haben als bisher angenommen.

Neben der flächendeckenden Einführung der Biotonne sei für die Verwertung eine hochwertige Infrastruktur notwendig. „Vergärungsanlagen können wirtschaftlich betrieben werden, wenn eine ausreichend große Menge an Bioabfall zur Verfügung steht. Es macht daher Sinn, wenn die Land- und Stadtkreise hier zusammenarbeiten“, betonte Untersteller. „Unsere Studie unterstützt die Kreise dabei, die Bioabfälle wirtschaftlich zu erfassen und zu verwerten und so ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen zu können“

Das Umweltministerium hat gemeinsam mit Landkreistag und Städtetag in der „Gemeinsamen Erklärung zur Bio- und Grüngutverwertung“ vom Oktober letzten Jahres ein kooperatives Vorgehen und eine gezielte Unterstützung der Kreise vereinbart. Dadurch soll das hohe Qualitätsniveau bei der Verwertung von Bio- und Grünabfällen im Land gesichert und weiter ausgebaut werden. Das aktuelle Gutachten sei ein wichtiges Einzelprojekt aus der Umsetzung dieser Erklärung.

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