Gewerbliche Sammlungen: VKU mit Monitoringbericht zufrieden

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den zweiten Bericht über die Auswirkungen der Neuregelungen zu gewerblichen Sammlungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz beschlossen. Der Monitoringbericht überprüft, wie sich die Regelungen, die im Gesetzgebungsverfahren höchst umstritten waren, auf den Wettbewerb und auf das Recycling von Wertstoffen aus privaten Haushalten auswirken. Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) sieht durch den Bericht seine Sicht bestätigt. „Die Behörden agieren mit Augenmaß. Es ist keinesfalls dazu gekommen, dass gewerbliche Sammlungen aus dem Wettbewerb gedrängt wurden, wie von der Privatwirtschaft vielfach behauptet“, so VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp.

Auf Basis einer umfangreichen Evaluierung, die das Umweltbundesamt beauftragt hatte, kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass die Untersagungsquote bei gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen nur fünf Prozent beträgt. Hierunter fielen auch zahlreiche Untersagungen von unseriösen Altkleidersammlern, die illegal Container aufgestellt hätten, meinte der VKU. Angesichts von mehr als 30.000 Sammlungen, die bundesweit seit Juni 2012 angezeigt wurden, habe das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz demnach kaum zu Veränderungen im Entsorgungsmarkt geführt.

Auch die Rechtssicherheit im Umgang mit gewerblichen Sammlungen sei durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2016 deutlich erhöht worden. „Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dürfen gewerbliche Sammler nur maximal 15 Prozent der Gesamtmenge einer bestimmten Abfallfraktion sammeln, zum Beispiel Alttextilien oder Schrott. Hierdurch können die kommunalen Entsorgungsbetriebe verlässlich mit den Entsorgungsmengen planen, so dass die Sammlung von Wertstoffen aus privaten Haushalten weiter ausgebaut werden kann“, meint Hasenkamp.

Vor diesem Hintergrund erfülle das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz auch das Ziel des Gesetzgebers, sowohl Quantität als auch Qualität des Recyclings von Haushaltsabfällen im Einklang mit dem Europarecht weiter zu stärken.

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