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Gericht: LED-Lampen gelten nicht als Glühlampen im Sinne des ElektroG

21.06.2012 − 

LED-Lampen gelten nicht als Glühlampen im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) und sind daher auch als Elektronikgeräte zu kennzeichnen. Das hat das Landgericht Aachen Anfang des Monats entschieden.

In dem konkreten Fall hatte ein Händler LED-Leuchten ohne Kennzeichnung nach ElektroG über eine Plattform im Internet vertrieben. Daraufhin wurde bereits im März eine einstweilige Verfügung gegen ihn erlassen. Den Widerspruch dagegen lehnte das Gericht nun Anfang des Monats ab.

Dem Händler wird somit untersagt, Lampen ohne entsprechende Kennzeichnung nach § 7 ElektroG zu vertreiben. Im Fall einer Zuwiderhandlung droht ihm ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 € oder eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten.

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