Freiwillige Lösungen für getrennte Bioabfallsammlung nicht ausreichend

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„Freiwillige Anschlusslösungen oder ein Anschluss lediglich von Teilgebieten im Bereich des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers an die getrennte Bioabfallsammlung sind nach der gesetzlichen Bestimmung nicht hinreichend.“ Diese Rechtsauffassung bekräftigte die Bundesregierung in einer Antwort auf ein Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag. Zur Umsetzung der gesetzlichen Getrenntsammlungspflicht sei daher regelmäßig ein Anschluss- und Benutzungszwang an die Getrenntsammlungssysteme erforderlich.

Die getrennte Sammlung der Bioabfälle sei eine unumgängliche Vorraussetzung für eine qualitativ hochwertige Verwertung im Sinne der Vorgaben der Abfallhierarchie. Deren bislang nicht hinreichende Umsetzung könne weder ein rechtlicher noch sachlicher Grund für die Erwägung sein, von der Pflicht zur Getrenntsammlung wieder abzusehen, stellt das Bundesumweltministerium klar. Zudem bekräftigte das Ministerium seine bereits mehrfach geäußerte Auffassung, wonach konkretere Anforderungen an die Getrenntsammlung von Bioabfällen etwa im Rahmen einer Novelle zur Bioabfallverordnung nicht erforderlich seien.

Den vollständigen Artikel zur aktuellen Einschätzung der Bioabfallsammlung durch die Bundesregierung lesen Sie in EUWID Recycling und Entsorgung 17/2015, die am kommenden Mittwoch erscheint. Für unsere Abonnenten steht der Artikel bereits jetzt hier kostenlos zur Verfügung:

BMUB: „Getrenntsammlung von Bioabfällen unumgänglich“

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