EuGH: Übertragung der Abfallentsorgung auf Zweckverband aha ist rechtens

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Die Übertragung der Abfallentsorgung von der Stadt und der Region Hannover auf den eigens gegründeten Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) unterliegt nicht dem Vergaberecht. Zu diesem Ergebnis ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in Luxemburg in einem Vorabentscheidungsverfahren gekommen.

Gründen demnach zwei Gebietskörperschaften einen Zweckverband und übertragen diesem Befugnisse, die bisher den beiden Körperschaften zukamen, so handelt es sich nicht um einen öffentlichen Auftrag, heißt es sinngemäß in der EuGH-Entscheidung (C-51/15 – 21.12.2016).

Allerdings muss das Oberlandesgericht Celle, das den EuGH in dieser Sache angerufen hat, den Einzelfall noch prüfen und abschließend entscheiden. Denn die Vergaberechtsfreiheit knüpft der EuGH an bestimmte Bedingungen. Mit der Übertragung von Kompetenzen müssten dem neuen Zweckverband auch die Entscheidungsbefugnisse übertragen werden. Auch müsse die finanzielle Unabhängigkeit gewährleistet sein. Diese Aspekte müsse nun das OLG prüfen, , so der EuGH.

Remondis hatte in dem Vergaberechtsstreit gegen die Region Hannover geklagt und unter anderem argumentiert, dass aha über zehn Prozent seines Umsatzes mit gewerblichen Drittumsätze erzielt, etwa durch den Verkauf von Altpapier und Alttextilien oder das Aufstellen von Bauschuttcontainern.

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