Die Trierer Eu-Rec GmbH darf eine Anlage zur Kunststoff-Aufbereitung nicht von ihren beiden Geschäftsführern betreiben lassen, weil diese behördliche Anordnungen ignoriert haben. Das entschied das Verwaltungsgericht Trier in einem gestern veröffentlichten Beschluss vom 2. August (Aktenz. 6 L 2633/16.TR). ...
Eu-Rec: Gericht untersagt Betrieb durch Geschäftsführer
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -