Eu-Rec: Gericht untersagt Betrieb durch Geschäftsführer

|
|

Die Trierer Eu-Rec GmbH darf eine Anlage zur Kunststoff-Aufbereitung nicht von ihren beiden Geschäftsführern betreiben lassen, weil diese behördliche Anordnungen ignoriert haben. Das entschied das Verwaltungsgericht Trier in einem gestern veröffentlichten Beschluss vom 2. August (Aktenz. 6 L 2633/16.TR). ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -