EU-Parlament begrenzt Plastiktütenverbrauch

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In der Europäischen Union sollen zum Schutz der Umwelt fortan deutlich weniger leichte Plastiktüten eingesetzt werden. Das EU-Parlament hat am Dienstagmittag eine entsprechende Richtlinie zur Verminderung des Verbrauchs von Kunststofftaschen endgültig verabschiedet. Dabei können die Mitgliedstaaten künftig zwischen verschiedenen Maßnahmen wählen, um den Plastiktütenverbrauch in ihrem Land zu reduzieren. Aktuell benutzt jeder EU-Einwohner durchschnittlich noch knapp 200 Tüten im Jahr, viele davon verschmutzen falsch entsorgt Landschaft und Gewässer.

Die erste Möglichkeit sieht vor, dass die Mitgliedstaaten den Plastiktütenverbrauch bis zum Jahr 2019 auf 90 Tüten pro Einwohner und Jahr vermindern, gefolgt von einer weiteren Reduktion auf nur noch 40 Kunststofftragetaschen ab 2025. Die Maßnahmen sind dabei den Staaten selbst überlassen. Außerdem können die Mitgliedstaaten verfügen, dass leichte Tüten ab dem Jahr 2019 vom Handel nicht mehr gratis an die Kunden abgegeben werden.

Des Weiteren dürfen die Mitgliedstaaten das Inverkehrbringen solcher Tragetaschen unter bestimmten Voraussetzungen künftig ganz verbieten. Die EU-Kommission soll zudem bis 2017 eine EU-weit einheitliche Kennzeichnung für biologisch abbaubare und kompostierbare Tragetaschen vorlegen.

Die Neuregelungen gelten nur für Plastiktaschen mit einer Wandstärke unter 50 Mikron, die zum Beispiel an Supermarktkassen abgegeben werden. Besonders dünne Plastiktüten, wie sie beispielsweise für Obst benutzt werden, dürfen von den Maßnahmen ausgenommen werden.

Aus Deutschland erntet die nach langen Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament nun vorgelegte Richtlinie Zustimmung. Die Neuregelung trage vor allem dazu bei Einträge von Plastikabfällen in die Natur zu reduzieren.

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft wies darauf hin, dass die Kennzeichnungspflicht von Tragetaschen kommen müsse, damit eine Vermischung herkömmlicher Kunststoffe mit biologisch abbaubaren Kunststoffen ausgeschlossen werden könne.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) merkte an, dass im Bereich des Ökodesigns von Produkten und Verpackungen noch große ungenutzte Potenziale lägen. Gesetzliche Vorgaben seien deshalb nötig, um die Industrie zum sparsameren und nachhaltigeren Umgang mit Ressourcen zu verpflichten, so der VKU.

CDU und CSU lobten die Richtlinie, nannten aber ein mögliches Verbot der Kunststofftüten angesichts des im europäischen Vergleich geringen Verbrauchs und des Recyclings von Kunststofftüten in Deutschland unverhältnismäßig. Eine freiwillige Selbstverpflichtung des Handels, Tüten nur noch gegen eine Gebühr abzugeben, sei indes ausreichend.

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