EU fragt Deutschland nach Abfallwirtschaftsplänen

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Die EU-Kommission stört sich an der Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie in Deutschland. Mitte November hat die Generaldirektion Umwelt in Brüssel deshalb ein so genanntes Pilotverfahren gegen Deutschland eröffnet, das Probleme noch im Vorfeld eines möglichen Vertragsverletzungsverfahrens lösen soll. Konkret stört sich Brüssel nach EUWID vorliegenden Informationen an der Umsetzung der Abfallbewirtschaftungspläne in Deutschland.

Diese Pläne müssen mindestens alle sechs Jahre bewertet und gegebenenfalls überarbeitet werden. Aus Sicht der Kommission sind in sechs Bundesländern diese Abfallwirtschaftspläne nicht mehr aktuell – in Bayern, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Die Bundesregierung hat nun bis zum 23. Januar nächsten Jahres Zeit, der EU-Kommission über den Stand der Dinge zu berichten.

Letztlich wären bei einem Verstoß nicht nur die Bundesländer in der Pflicht, sondern auch Deutschland. Denn die Abfallrahmenrichtlinie schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass einer oder mehrere Abfallwirtschaftspläne alleine oder zusammen das ganze Land abdecken müssen. In einigen der betroffenen Bundesländer wird seit geraumer Zeit an neuen Abfallwirtschaftsplänen gearbeitet – deren Verabschiedung steht zum Teil im nächsten Jahr bevor.

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