Bundesratsausschüsse: „Beseitigung gemischter Abfälle verbieten“

|
|

Die Bundesregierung soll auf eine Reihe von Änderungen an Entwurf der EU-Deponierichtlinie drängen. Das empfehlen die Ausschüsse des Bundesrats, der sich am Freitag zu den Brüsseler Plänen zum Kreislaufwirtschaftspaket äußern wird. Dass die EU-Kommission die Deponierung von recycelbaren und biologisch abbaubaren Abfällen einschränken will, wird vom Bundesrat grundsätzlich begrüßt. Doch sollte durch die Änderung der Richtlinie keine zusätzliche Bürokratie für Verwaltung und Wirtschaft in Deutschland entstehen.

Dabei kritisieren die Experten der Bundesländer manche Formulierungen und Vorschläge, die zum Kreislaufwirtschaftspaket gehören. Nach der von der Kommission vorgeschlagenen Regelung bleibt aus Sicht des Bundesrates die Beseitigung gemischter Abfälle, die zum Teil getrennt erfassbare und verwertbare Fraktionen wie Papier, Metall, Glas und Kunststoff sowie Bioabfälle, enthalten, weiterhin erlaubt. Der Bundesrat fordert deshalb ein Beseitigungsverbot für solche gemischte Abfälle. Diese Abfälle sollen verwertet und nicht abgelagert werden. Um die Anwendung der Abfallhierarchie nach Abfallrahmenrichtlinie zu unterstützen, greife die Regelung zu kurz. Die getrennte Sammlung und das Recycling werden dadurch nicht gesteigert, heißt es in der Ausschussempfehlung.

Im Übrigen wollen die Bundesländer in kürzerer Frist die Deponierung von Siedlungsabfällen verringern. Da die Deponierichtlinie von 1999 schon ab dem Jahr 2005 eine stufenweise Reduzierung der zu deponierenden Menge biologisch abbaubarer Siedlungsabfälle fordert, erscheint die erneute Frist zur Umsetzung bis 2030 beziehungsweise mit Fristverlängerung bis 2035 als zu wenig ambitioniert. Die Regierung solle auch prüfen, ob die Quote von zehn Prozent für die Deponierung von Siedlungsabfällen sachgerecht ist. Generell müsse angezweifelt werden, ob eine Förderung der Kreislaufwirtschaft durch die Beschränkung bestimmter Beseitigungswege erreicht werden kann. Dies könnte vielmehr dazu führen, dass der betroffene Abfall anderweitig entsorgt würde, etwa im günstigsten Fall durch Verbrennung.

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -