Lithium-Batterien: Wann ist der Transport erlaubt?

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Lithium-Batterien in Elektroaltgeräten haben – vor allem wenn sie beschädigt sind – ein hohes Brandrisiko. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat in einem Schreiben an den Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) nun die Bedingungen aufgezeigt, unter denen Elektroaltgeräte mit Lithium-Batterien transportiert werden dürfen. Die Beteiligten sollten sich umgehend um rechtskonforme Verfahren bemühen.

Das Ministerium sieht auf internationaler Ebene keine Bewegung hin zu einer Tolerierung der Beförderung in loser Schüttung, wie sie beim Transport von Elektroaltgeräten von der Sammelstelle bis zur Erstbehandlungsanlage derzeit üblich ist. Elektroaltgeräte mit Lithium-Batterien unterliegen dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Für den BDE besteht nach dem Schreiben des BMVI kein Zweifel, dass die ADR-Vorschriften beim Transport von Elektroaltgeräten, die Lithium-Batterien enthalten, ab sofort einzuhalten sind.

Den vollständigen Artikel lesen Sie in Ausgabe 51/2014 von EUWID Recyclingund Entsorgung. Abonnenten können den vollständigen Artikel ab sofort hier abrufen:

BMVI zeigt Rahmen für den Transport von Elektroaltgeräten mit Lithium-Batterien auf

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