ElektroG: Mindestdauer von zwei Jahren bei Optierungen von Altgeräten geplant

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Das Bundesumweltministerium will die Rahmenbedingungen für die Optierungen durch die Kommunen im neuen ElektroG doch nicht so stark verschärfen wie zunächst geplant. So werde der neue Referentenentwurf nur noch eine Mindestdauer von zwei Jahren vorsehen, erklärte Thomas Rummler in der vergangenen Woche auf einer Fachkonferenz in Hannover. Ursprünglich war eine Ausweitung des Optierungszeitraums von gegenwärtig einem auf drei Jahre geplant gewesen.

Auch die Meldepflichten für die Kommunen im Falle der Eigenvermarktung von Geräten sollen entgegen des ersten Entwurfs der Novelle gelockert werden. Anstelle jedes einzelnen Containers sollen die Kommunen ihre in Eigenregie verwerteten Mengen künftig nur ein Mal im Monat an die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) melden.

An der Bindung der Optierungen an das Kalenderjahr will das Ministerium hingegen festhalten. Auch die Ausweitung der Anzeigefrist von drei auf sechs Monate soll bestehen bleiben.

Insgesamt enthalte der gegenwärtig noch in der Ressortabstimmung befindliche Entwurf nur wenige Detailänderungen, so Rummler. Durch ausführliche Diskussionen im Rahmen der Verbändeanhörung habe man aber bisher bewusst offen gelassene Fragen klären können.

Den vollständigen Artikel lesen Sie in Ausgabe 38/2014 von EUWID Recycling und Entsorgung. Abonnenten können den vollständigen Artikel ab sofort hier abrufen:

BMUB plant Mindestdauer von zwei Jahren bei Optierungen von Altgeräten

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