Energiesparlampen mit einem zu hohen Quecksilbergehalt dürfen unter keinen Umständen verkauft werden. Das hat der Bundesgerichtshof in der vergangenen Woche entschieden. Eine Überschreitung der Grenzwerte stelle keinen Bagatellverstoß dar, urteilten die Richter. Damit wurde der seit 2012 andauernde Rechtsstreit ...
BGH-Urteil: Energiesparlampen müssen Quecksilbergrenzen in jedem Fall einhalten
Umwelthilfe sieht Klagerechte von Verbraucherverbänden gestärkt
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