BDSV will Mengenkriterium bei Definition von Siedlungsabfall

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Die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) hat sich im Vorfeld der Plenarabstimmung im EU-Parlament über die Änderung der Abfallrahmenrichtlinie am kommenden Dienstag in einem Schreiben an die Mitglieder des Umweltausschusses gewandt.

Die Stahlrecycler befürchten, dass der Verzicht auf das Mengenkriterium bei der Definition von Siedlungsabfall dazu führen wird, dass die Kommunen die Entsorgung dieses Abfallstroms künftig im Rahmen der Daseinsvorsorge für sich reklamieren werden. Der Verband fordert dazu auf, den ursprünglichen Kommissionsvorschlag zu unterstützten.

Nach der Definition des Umweltausschusses würde es für einen Zugriff der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auf industrielle und gewerbliche Abfallströme genügen, dass die Abfälle in Art und Zusammensetzung dem klassischen Hausmüll vergleichbar sind. Die Stahlrecycler sehen die Gefahr, dass dadurch der Wettbewerb auf den Recyclingmärkten negativ beeinflusst werden könnte. In diesem Segment gebe es funktionierende Märkte, auf denen Privatunternehmen tätig sind. Sie würden ohne jeglichen Zusatznutzen zerstört.

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