BDE zufrieden mit Abstimmung im EP-Umweltausschuss

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Heute Morgen hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments über den Berichtsentwurf und zahlreiche Änderungsanträge zur Abfallrahmenrichtlinie abgestimmt. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft zeigt sich in einer ersten Reaktion größtenteils zufrieden mit dem Votum. „Das Abstimmungsergebnis kann sich insgesamt sehen lassen“, sagte BDE-Präsident Peter Kurth. Vor allem die von einer großen Mehrheit der Ausschussmitglieder getragene Forderung, die Deponierung von Siedlungsabfällen in der EU bis spätestens 2030 auf ein absolutes Minimum – nur noch Restabfall aus Abfallbehandlungsanlagen – zu begrenzen, wird vom BDE nachdrücklich begrüßt.

Weiterhin begrüßte der Entsorgerverband die Entscheidung der Parlamentarier, die Recyclingquote für Siedlungsabfall auf 70 Prozent gegenüber den 65 Prozent des Kommissionsvorschlags zu erhöhen. Kurth: „Bedauerlich ist allerdings, dass ihr Votum zur Berechnungsmethode der Recyclingquoten das erklärte Ziel der Kommission, über die Art der Berechnung eine bessere Vergleichbarkeit der Abfallstatistiken der Mitgliedsstaaten herzustellen, nicht ausreichend unterstützt.“

So habe der Umweltausschuss den von der Kommission vorgeschlagenen alternativen Berechnungsansatz, bei dem die recycelte Menge am Ausgang der Sortieranlagen erhoben wird, nicht berücksichtigt. „Wir setzen darauf, dass das Parlament in seinen Gesprächen mit dem Rat hier Verhandlungsbereitschaft zeigt“, so Kurth. Nur wenn der Rat als Vertreter der Mitgliedstaaten und das Parlament einen Kompromiss finden, werde eine neue Richtlinie verabschiedet werden können. Nach Einschätzung des BDE wird sich das Verfahren noch bis zum Ende dieses Jahres hinziehen.

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