Erfolgreiche Klage gegen Altglascontainer

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Vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat ein Grundstücksbesitzer aus Burladingen erfolgreich gegen die Aufstellung von drei Altglassammelcontainern in unmittelbarer Nähe zu seinem Wohnhaus geklagt (10 S 579/16 vom 7. Juli 2016).

Die Stadt Burladingen wurde im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Zollernalbkreis ein kommunales Grundstück nicht mehr zum Aufstellen von Altglasbehältern zur Verfügung zu stellen. Diese Anordnung gilt bis zum endgültigen Abschluss des Hauptsache-Verfahrens beim Verwaltungsgericht Sigmaringen (3 K 268/14).

Die im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotene summarische Prüfung ergibt laut VGH-Beschluss, dass der Grundstückseigentümer voraussichtlich einen Anspruch auf Entfernung der vor seinem Wohnhaus aufgestellten drei Altglassammelbehälter habe, weil er durch diese unzumutbaren Immissionen ausgesetzt sei. Die Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nehme nicht die Entscheidung in der Hauptsache endgültig und irreversibel vorweg, da die umstrittenen Behälter im Fall der Abweisung der Klage ohne nennenswerten Aufwand an ihren bisherigen Standort zurückversetzt werden könnten, so der VGH.

Den vollständigen Artikel lesen Sie in EUWID Recycling und Entsorgung 30/2016. Kunden unserer Print- und Online-Angebote können den Text zudem bereits jetzt kostenlos abrufen:

Anwohner klagt erfolgreich gegen Altglascontainer

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